Die meisten Internetnutzer*innen hinterlassen heute unzählige Daten im Netz. Social Media Beiträge in Form von Text- und Audio-Nachrichten, Fotos und Videos, eigene Webseiten, E-Mails, Kundenkonten und Daten aus dem eigenen Job sind nur ein Auszug der gesamten Datenmenge, die wir im Laufe unseres Lebens im Netz anhäufen.
Vieles davon wird nach unserem Tod nicht mehr von Bedeutung sein. Es gibt aber auch Daten, die für Hinterbliebene einen hohen Wert haben können.
Ob Erinnerungsfotos oder die Zugangsdaten zu einem populären Social Media Konto, im Normalfall haben die Hinterbliebenen darauf keinen Zugriff. Daher sollte der Umgang mit dem digitalen Nachlass genauso wie bei einem materiellen Nachlass noch zu Lebzeiten geklärt werden.
Der Nachlass materieller Dinge wird in der Regel in einem Testament schriftlich festgehalten. Das Testament kann bei einem Notar hinterlegt werden, damit es später nicht angefochten werden kann. Nun ändert sich die Liste der hinterlassenen Dinge nicht so häufig, so dass das Testament nur in seltenen Fällen aktualisiert werden muss. Bei Daten sieht das jedoch anders aus.
Wir produzieren während der Internetnutzung kontinuierlich neue Daten. Die meisten Daten produzieren wir dabei passiv, sie werden von den Betreibern von Internetdiensten gesammelt. Diese Daten gehören uns nicht, daher spielen sie im Nachlass keine Rolle Es gibt jedoch auch viele aktiv von uns erstellte Daten.
Zum Einen erstellen wir allerlei Inhalte wie Texte und Bilder, und zum Anderen erstellen wir anwendungsspezifische Nutzerdaten wie Benutzernamen und Passwörter und Anwendungseinstellungen. Für den digitalen Nachlass sind in der Regel die Inhalte bedeutend.
Die Inhalte sind meistens eng mit einem Benutzerkonto verknüpft, daher sind auch bestimmte Nutzerdaten wie Benutzernamen und Passwörter in den digitalen Nachlass mit einzubeziehen. Für die Betreiber von Internetdiensten ist es letztendlich so, dass derjenige mit den korrekten Zugangsdaten für ein Benutzerkonto den vollen Zugriff auf alle zugehörigen Inhalte hat. Das bedeutet, wenn wir jemandem unsere Zugangsdaten hinterlassen, kann er oder sie anschließend über unsere Inhalte verfügen.
Ein geregelter digitaler Nachlass erleichtert den Hinterbliebenen den Umgang mit den hinterlassenen Daten. Es gibt Dienstleister, die Nutzerkonten, Online-Mitgliedschaften oder kostenpflichtige Dienste, die von einer verstorbenen Person genutzt worden sind, recherchieren und für eine ordnungsgemäße Kündigung sorgen. Solche Dienstleister kosten jedoch schnell mehrere hundert Euro.
In der Regel wird auch nur für die Löschung der Daten bei den jeweiligen Anbietern gesorgt. Ein Zugriff auf die gespeicherten Daten ist meistens nicht mehr möglich. Das betrifft etwa auch Daten bei Cloud-Speicherdiensten, wo beispielsweise private Fotos vom Smartphone gesichert wurden.
Mit einer gut geplanten digitalen Vorsorge lassen sich Kosten vermeiden und die Hinterbliebenen entlasten. Außerdem kann Zugriff auf die persönlichen Daten gewährt werden, damit Erinnerungen und digitale Dokumente nicht verloren gehen.
Der digitale Nachlass kann wie der materielle Nachlass auch im Testament festgehalten werden. Im Gegensatz zum materiellen Nachlass kann sich unser digitaler Nachlass jedoch häufig ändern. Demnach müsste das Testament und somit das Papier, auf dem es steht, aktualisiert werden, wenn z.B. ein neues Social Media Konto zum Nachlass hinzugefügt werden soll.
Einfacher wäre es, den digitalen Nachlass eben genauso digital zu verwalten. Für diesen Zweck wurde Postum.App entwickelt.